Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz 2024

Der Deutsche Bundestag hat am 8. September die 2. Novelle des Gebäude­energie­gesetzes beschlossen. Ein zentraler Baustein des Gesetzes ist die Reduzierung von Treib­hausgas-Emissionen bei der Wärme­versorgung im Gebäude­sektor durch die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien.

Die Bundes­regierung wird die Immobilien­eigen­tümerinnen und -eigentümer bei den hierfür notwendigen Investitionen finanziell unterstützen. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klima­freundliche Heizungen zu beschleunigen.

Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung

Am 29.12.2023 wurde die reformierte Förder­richtlinie „Bundes­förderung für effiziente Gebäude – Einzel­maß­nahmen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die neue Förderung wird stufen­weise im Jahr 2024 starten. Privat­personen, die Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz), können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 einen Antrag auf die neue Heizungs­förderung stellen. Dafür steht ein Zuschuss sowie zusätzlich ein zins­günstiger Ergänzungs­kredit für energetische Einzel­maßnahmen zur Verfügung. Der Ergänzungs­kredit ist nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage der KfW für die Heizungs­förderung und/oder einem Zuwendungs­bescheid des Bundes­amtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) für energetische Einzel­maßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungs­kredits ist nicht möglich.

Informationen zur Antragstellung

• Wenn Sie ein konkretes Vorhaben planen und einen Zuschuss­antrag stellen möchten, können Sie sich ab dem 01.02.2024 im Kunden­portal „Meine KfW“ registrieren.

• Den Zuschuss beantragen Sie im Kunden­portal „Meine KfW“.

• Den Ergänzungs­kredit beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungs­partner. Kommunen beantragen den Ergänzungs­kredit abweichend davon unmittel­bar bei der KfW.

• Über die genauen Förder­konditionen, den Ablauf der Bean­tragung sowie den Zeitpunkt, ab dem eine Antrag­stellung möglich ist, werden wir Sie auf dieser Seite zu einem späteren Zeitpunkt informieren.

Für weitere Antragstellergruppen

Private Vermieter in Einfamilienhäusern, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Kommunen

wird die Beantragung im weiteren Verlauf des Jahres 2024 möglich sein.

Die bestehenden Förderungen zu energetischen Sanierungs­maßnahmen sowie Komplett­sanierungen zum Effizienz­haus bleiben erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

So viel Förderung können Sie für den Heizungstausch in Ihrem selbstgenutzten Einfamilienhaus erhalten

30% Grundförderung

Wenn Sie jetzt auf eine klima­freundliche Heizung mit mindestens 65 % erneuer­baren Energien umsteigen, erhalten Sie hierfür 30 % Grundförderung.

70% Förderhöchstsatz

Die Grundförderung und die verschiedenen Bonusförderungen lassen sich miteinander kombinieren – bis zu einem Förder­satz von maximal 70 %.

20% Klimageschwindigkeitsbonus

Den Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % erhalten Sie, wenn Sie Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicher­heizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gas­heizung oder Bio­masse­heizung durch eine klima­freundliche Heizung ersetzen. Ab 1. Januar 2029 reduziert sich der Bonus kontinuierlich.

30% Einkommensbonus

Bei einem zu versteuernden Haushalts­jahres­einkommen von bis zu 40.000 Euro können Sie für die Er­neuerung Ihrer Heizung zusätzlich einen Einkommens­bonus in Höhe von 30 % beantragen.

5% Effizienzbonus

Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Effizienz-Bonus von 5 % gewährt, wenn als Wärme­quelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwendet oder ein natürliches Kälte­mittel eingesetzt wird.

2.500€ Emmissionsminderungszuschlag

Der Zuschlag wird für die Errichtung von Biomasse­anlagen gewährt, wenn sie nach­weislich den Emissions­grenzwert für Staub von 2,5mg/m3 einhalten.

! Wichtig

Wie hoch Ihre Förder­summe ist, hängt auch von den förderfähigen Kosten ab. Für den Heizungs­tausch in einem Einfamilien­haus betragen diese maximal 30.000 Euro. So können Sie bis zu 23.500 Euro Förderung für Ihre neue Heizung bekommen. Die Förderung kann nur zugesagt werden, solange die Förder­mittel nicht ausge­schöpft sind.

Quellen: BMWK, KfW

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