EU-Verordnung Nr. 517/2014

EU-Verordnung Nr. 517/2014, die F-Gase-Verordnung

Im März 2014 beschlossen, tritt sie nun Stück für Stück in Kraft, die EU-Verordnung Nr. 517/2014 oder auch F-Gase-Verordnung genannt. Aber worum geht es dabei genau, wen betrifft es, und vor allem, was muss ich tun? Auf diese Fragen wollen wir Ihnen in unserem Beitrag Antworten liefern.

Worum geht es in der EU-Verordnung Nr. 517/2014?

Die EU-Verordnung Nr. 517/2014 ist eine Grundsatzentscheidung, die von der Herstellung über die Montage bis hin zum Betrieb sämtliche Phasen der Kälte- und Klimatechnik betrifft. Geregelt ist in ihr die gestufte Reduzierung (Phase Down) fluorierter Kohlenwasserstoffe (HFKW), das Nutzungsverbot von Kältemitteln in bestimmten Bereichen bei neuen Anlagen als auch die Überprüfung bestehender Anlagen.

Wen betrifft die EU-Verordnung Nr. 517/2014?

Betroffen ist, gemäß Art. 13 Abs. 3 jeder Inhaber einer Wärmepumpe, Klima- oder Kälteanlage ab 40 t CO2-Äquivalent. Diese Anlagen sind in ihrer Verwendung beschränkt. Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag „R404A ist bald Geschichte!„.
Ebenso betroffen sind Inhaber einer Wärmepumpe, Klima- oder Kälteanlage mit einem CO2-Äquivalent ab 5 t. Diese Anlagen müssen in regelmäßigen Abständen durch einen Fachbetrieb auf Ihre Dichtheit hin überprüft werden.

Was muss ich jetzt tun?

Wenn Sie eine Anlage mit 5 t CO2-Äquivalent oder mehr besitzen, müssen Sie in regelmäßigen Abständen eine Dichtheitsprüfung Ihrer Anlage von einem Fachbetrieb durchführen lassen. Entnehmen Sie den folgenden Tabellen, ob und in welchen Abständen Ihre Anlage betroffen ist.

Dichtheitskontrollen in Abhängigkeit des Füllgewichtes (fettgedruckt) der Anlage für ausgewählte Kältemittel.

Weitere Informationen zur Verwendungsbeschränkung Ihrer Anlage finden sie hier.

Sollten Sie noch Fragen zur Dichtheitsprüfung an Wärmepumpen, Kälte- oder Klimaanlagen haben oder eine Dichtheitsprüfung Ihrer Anlage benötigen, kontaktieren Sie uns.

Wir von Specht Klima sind für Sie da.
Kontaktieren Sie uns!

Quelle: Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments über fluorierte Treibhausgase


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3 Antworten

  1. Mustafa sagt:

    Hallo,
    danke für die Infos! Von wann ist denn der Beitrag genau? Hat sich seit 2014 noch etwas geändert?
    Viele Grüße!

  2. Daniel sagt:

    Vielen lieben Dank für diesen großartigen und informativen Artikel! Ich freue mich auch zukünftig weitere Artikel von euch zu Lesen.
    Grüße Daniel

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