Förderungen für Wärmepumpen

Förderungen für Wärmepumpen ab dem 01.01.2020

Am 01.01.2020 sind neue Richtlinien in Kraft getreten, die, unter anderem, auch neue Förderungen für Wärmepumpen beinhalten. Somit können Sie Ihre neue Wärmepumpe jetzt mit bis zu 45 % bezuschusst bekommen. Wir möchten Ihnen in unserem Artikel zeigen, wie Sie diese Förderung bekommen.

Was wird überhaupt gefördert?

Gefördert werden sowohl Neubauten als auch die Modernisierung von bereits bestehenden Gebäuden.

In Neubauten werden Wärmepumpenanlagen mit bis zu 35 % der förderfähigen Kosten gefördert, sofern sie die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.

In bestehenden Gebäuden (Gebäude in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als 2 Jahren ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll) werden mit bis zu 35 % der förderfähigen Kosten gefördert.

Allerdings gibt es Förderungen für Wärmepumpen nur, wenn die Wärmepumpenanlage überwiegend der Warmwasserbereitung und/oder der Raumheizung oder der Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz dient. Eingeschlossen ist hier auch die Nachrüstung bivalenter Systeme.

Zusätzliche Austauschprämie für Besitzer von Ölheizungen

Wenn Sie Ihre alte Ölheizung durch eine förderfähige Hybridheizung, Biomasse- oder Wärmepumpenanlage ersetzen, erhöht sich Ihr gewährter Fördersatz um nochmals 10 % der förderfähigen Kosten. Dadurch ergibt sich für Ihre neue Wärmepumpe ein möglicher Förderungssatz von 45 % der förderfähigen Kosten.

Keine Förderung bei Ölheizungen die älter sind als 30 Jahre

Sollte Ihre Ölheizung unter die Ausstauschpflicht der Energiesparverordnung (EnEV) § 10 fallen, können Ihnen leider keine Förderungen gewährt werden.
Handeln Sie daher jetzt und beantragen die Förderungen für Ihre neue Wärmepumpe von Specht Klima.

Wichtig ist die Vorgehensweise

Die Antragstellung für die Förderung muss zwingend vor dem Abschluss des Zulieferungs- oder Leistungsvertrages erfolgen. Die Planung Ihrer neuen Wärmepumpenanlage kann allerdings im Vorfeld erfolgen.

Gerne unterstützen wir Sie in Planung, Beratung, Beantragung von Förderungen und Bau Ihrer neuen Wärmepumpe.

Verschenken Sie kein Geld und kontaktieren Sie uns noch heute!

Quellen: BAFA.de
Link zur Liste der Wärmepumpen mit Prüfnachweis der BAFA
Link zur Förderungsvoraussetzungen auf der Seite der BAFA


Das könnte Sie auch interessieren

Verbot von Öl- und Gasheizungen

R404A ist bald Geschichte


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert