R404A ist bald Geschichte!

Sie haben eine Kälteanlage die mit R404A arbeitet? Dann könnten auch Sie betroffen sein!

Ab 01.01.2020 tritt die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments über fluorierte Treibhausgase (z.B. R404A oder R507A) in Kraft. Wir haben Ihnen die wesentlichen Änderungen hier einmal kurz zusammengefasst:

Inverkehrbringung

Gemäß Art. 11 Abs. 1 (im Zusammenhang mit Anhang III) ist es ab dem 01.01.2020 untersagt, folgende Einrichtungen in den Verkehr zu bringen:

  • Ortsfeste Kälteanlagen, die HFKW mit einem Treibhauspotenzial (GWP) von 2500 oder mehr enthalten oder zu Ihrem Funktionieren benötigen.
  • Kühl- und Gefriergeräte für die gewerbliche Verwendung (hermetisch geschlossene Einrichtungen), die HFKW mit einem Treibhauspotenzial (GWP) von 2500 oder mehr enthalten.
  • Mobile (hermetisch geschlossene) Raumklimageräte, die HFKW mit einem Treibhauspotenzial (GWP) von 150 oder mehr enthalten.

Allerdings gibt es hier auch Ausnahmen für militärische Einrichtungen und Anwendungen zur Kühlung von Produkten, die auf unter -50 °C bestimmt sind.

Verwendungsbeschränkungen

Gemäß Art. 13 Abs. 3 ist die Verwendung von HFKW mit einem Treibhauspotenzial (GWP) von 2500 oder mehr zur Wartung oder Instandhaltung von Kälteanlagen mit einer Füllmenge von 40 t CO2-Äquivalent oder mehr untersagt.

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen für militärische Einrichtungen und Anwendungen zur Kühlung von Produkten die auf unter -50 °C bestimmt sind und bis zum 01.01.2030 für recycelte oder wiederaufbereitete HFKW Kältemittel.

Sie sind sich noch unsicher ob Sie betroffen sind?
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter!


Häufig gestellte Fragen

Darf ich noch neue Kälteanlagen mit R404A oder R507A verbauen lassen?
Nein, ab dem 01.01.2020 dürfen keine Kälteanlagen mit R404A oder R507A mehr verbaut werden.

Welche gängigen Kältemittel haben ein Treibhauspotenzial (GWP) über 2500?
Die Kältemittel R404A, R507A, R422A und R422D haben ein Treibhauspotenzial (GWP) über 2500.

Darf ich die Kältemittel R404A / R507A / R422A / R422D noch in bestehende Anlagen nachfüllen lassen?
Ja, wenn das CO2-Äquivalent der Anlage unter 40 Tonnen liegt, dürfen Sie diese Kältemittel als Frischware einfüllen lassen, liegt das CO2-Äquivalent bei 40 Tonnen oder darüber, sind nur recycelte oder wiederaufbereitete Kältemittel erlaubt.

Wenn ich Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten an Anlagen durchführen lasse, die Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial (GWP) von 2500 oder mehr enthalten, muss ich diese dann automatisch auf ein Kältemittel mit niedrigem Treibhauspotenzial (Low-GWP) umstellen lassen?
Nein, sie dürfen die Anlage weiterhin mit dem bestehenden Kältemittel betreiben. Sie müssen lediglich die Verwendungsbeschränkungen beachten.

Ab wann muss ich R404A Anlagen auf ein alternatives Kältemittel mit niedrigem Treibhauspotenzial (Low-GWP) umstellen?
Ab den 01.01.2030 besteht ein Nachfüllverbot für Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial (GWP) von 2500 und darüber. Aufgrund der Kältemittelverknappung ist es empfehlenswert, sofern sich die Möglichkeit bietet, die Anlage auf ein alternatives Kältemittel mit geringem Treibhauspotenzial (Low-GWP) umzustellen. Gerne erstellen wir Ihnen hierzu ein unverbindliches Angebot.

Welche alternativen Kältemittel mit niedrigem Treibhauspotenzial (Low-GWP) kann ich in Zukunft anstelle von R404A verwenden?
Sie können R448A / R449A oder R452A einsetzen. Bei Umstellungen prüfen wir im Vorfeld, ob die Anlagenkomponenten für die jeweiligen Kältemittel freigegeben sind.

Wie unterscheiden sich recycelte und wiederaufbereitete Kältemittel?
Wenn Sie Kältemittel aus einer Anlage entnehmen lassen und durch ein einfaches Reinigungsverfahren (z. B. Filtertrockner) reinigen, erhalten Sie recyceltes Kältemittel. Bei der Wiederaufbereitung durchläuft das aus einer Anlage entnommene Kältemittel beim Hersteller mehrere aufwendige Reinigungsprozesse (Wiederaufbereitungsanlage) und erlangt dadurch die Eigenschaft, die mit Neuware gleichzusetzen ist.

Wie ermittle ich das CO2-Äquivalent einer Kälteanlage?
Füllmenge der Anlage (kg) × GWP des Kältemittels / 1000 = CO2-Äquivalent (t)

Wie viel Kilogramm R404A Frischware darf ich maximal in eine Anlage einfüllen lassen?
Die Füllmenge muss weniger als 10,2 kg betragen, damit Sie unter dem 40 t CO2-Äquivalent bleiben. 40 (t) / GWP des Kältemittels × 1000 = Füllmenge (kg) 40 t / 3920 × 1000 = 10,2 kg

Wie hoch sind die Füllmengengrenzen der gängigen Kältemittel, wenn ich Frischware verwende?
Bei Frischware muss die Füllmenge unterhalb der nachstehenden Gewichtsgrenzen (kg) liegen.
R404A GWP 3922 10,20 kg
R507A GWP 3985 10,04 kg
R422A GWP 3143 12,73 kg
R422D GWP 2729 14,70 kg

Sie haben noch weitere Fragen zu der neuen Verordnung oder zur rechtzeitigen Umstellung auf ein anderes Kältemittel? Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne.

Quelle: Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments über fluorierte Treibhausgase


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2 Antworten

  1. Peter Rösner sagt:

    Was ist mit dem Kältemittel R 32 ich möchte mir eine Wärmepumpe Daikin Altherma 3 hht zulegen,da hat mir einer erzählt das auch das Kältemittel ab 2025 verboten ist. Die Klamotte
    von Daikin kostet immerhin fast 15000€ . Ich bin ja nun kein Dukaten Esel,der sich andauernd neue Wärmepumopen kauft bloss weil die Idioten von Politik und Industrie sich nicht einig werden. Ich hätte da nun eine genaue Auskunft. Habe ich da Ruhe und kann kaufen oder was gilt nun.

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    Mit freundlichenGrüßen

    Peter Rösner

    • Tobias.Specht sagt:

      Hallo,
      die angesprochenen Verbote beziehen sich lediglich auf Neuanlagen die ab 2025/2030 errichtet werden, nicht auf Bestandsanlagen. Ab 2025 ist es aber erstmal nur das R410A, das R32 ist dann erst ab 2030 in Neuanlagen vom Markt.

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